Unsere Leistungen

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Immobilien-Steuerberatung (Beratung für Vermieter/Investoren/Hausverwalter)

Aufgrund der zunehmenden Geschwindigkeit, mit der laufend wichtige Änderungen der Steuergesetzgebung, vor allem im Immobilienbereich vorgenommen werden, wird es für den Steuerpflichtigen unabdingbar sich regelmäßig einen Überblick über den jeweils aktuellen Stand des Steuerrechts zu verschaffen. Hierfür unterstützt Sie der SteuerSpezialist und sein Expertenteam, gerne. Wir beraten vor allem Vermieter/Investoren oder Hausverwalter, als auch, gerne Gewerbetreibende, zur Umsetzung Ihres Anliegens.

Unsere Leistungen für Vermieter/Investoren/Hausverwalter/Gewerbetreibende:
  • Transaktionsberatung hinsichtlich des Erwerbs und Verkaufs von Immobilien (steuerliche Due Diligence)
  • steuerliche Beratungsleistungen hinsichtlich der optimalen Rechtsform zum Erwerb der Immobilie (Minimierung der transaktionsbezogenen Abgaben und der laufenden Steuerbelastung)
  • Leistungen im Zusammenhang mit der laufenden Besteuerung von Immobilien Beratung bei der Veräußerung von Immobilien im Privatbereich (z.B. Immobilienertragsteuer)
  • Leistungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Beurteilung von Bauherrenmodellen (Prognose-Rechnungen zur steuerlichen Anerkennung des Modells; Liebhaberei) Berechnung der Immobilienertragsteuer
  • Beratung bei Schenken und Vererben von Vermietungsobjekten
  • Umsatzsteuerliche Überlegungen Laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Soll/Ist Vergleich
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • steuerliche Optimierung der Ertragsteuer- und Umsatzsteuerbelastung
  • Steuerliche Beratung bei Vermietung im privaten und betrieblichen Bereich
  • Steueroptimierung bei der Berechnung Ihrer Vermietungseinkünfte z.B. steueroptimale
  • Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen, zeitliche Verteilung von Finanzierungsaufwendungen, etc.
  • Beratung bei Fruchtgenussrecht
  • Klärung der Frage, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei erfolgen soll Vorsteuerkorrektur bei Verkauf, Schenkung oder Mieterwechsel
  • Steuerliche Prognoserechnung
  • Laufende Buchhaltung, Abgabe von UVAs
  • Unterstützung bei Schenken und Vererben

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